Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen
Auswirkungen
auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Finanzportfolioverwaltung gemäß
Offenlegungsverordnung sowie
Delegierter Verordnung
Stand: Juni 2024
I. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie
Speziell als Vertragspartnerin für im Vermittlerregister registrierte ungebundene Versicherungsvertreter
und Mehrfachagenten wurde die BCA Versicherungsvermittlungsservice GmbH (BCA VVS GmbH) gegründet.
Die BCA VVS GmbH ist eine 100%-ige Tochter der BCA AG, einem der großen Maklerpools in Deutschland.
Die Mitarbeiter der BCA VVS GmbH engagieren sich mit Herz und Verstand dafür, das Geschäft rund um
Versicherungen und Finanzen wertschöpfend mit Leben zu füllen. Mit einem starken Team gestalten wir
den Vertriebserfolg dynamisch und kreativ mit. Dabei sind uns Zuverlässigkeit, Respekt und Teamwork
genauso wichtig, wie Aufgeschlossenheit gegenüber Neuem.
Die Zusammenarbeit mit unseren Kunden und Geschäftspartnern möchten wir dauerhaft und nachhaltig
gestalten. Für unsere Investoren möchten wir durch Transparenz und Offenheit die Grundlage für ein
dauerhaftes Vertrauen in die BCA VVS GmbH schaffen.
Für und mit unseren Mitarbeitern gilt es, nachhaltig und verantwortungsbewusst zu handeln, um unserer
Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern und der Gesellschaft nachzukommen und die Zukunftsfähigkeit
des BCA Konzerns zu erhalten.
Wir wollen unserer Verantwortung auch im Wertpapierdienstleistungs- und Versicherungsvermittlungsgeschäft
gerecht werden und haben zu diesem Zweck Strategien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken definiert.
Diese Strategien legen wir nachfolgend offen, um hiermit gleichzeitig die Anforderungen der Verordnung über
nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzsektor (Verordnung EU 2019/2088 – kurz
„Offenlegungsverordnung") zu erfüllen.
II. Unsere Strategie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Nachhaltigkeitsrisiken, wie Sie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in ihrem Merkblatt
zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken definiert, sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt,
Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines beaufsichtigten Unternehmens haben können.
Im Rahmen eines etablierten, der jeweiligen Beratungstätigkeit vorgelagerten, Produktauswahlprozesses wird unter
Berücksichtigung konkreter Produkteigenschaften entschieden, welche Produkte in das Beratungsuniversum
aufgenommen werden. Die BCA VVS GmbH erachtet Nachhaltigkeitsrisiken für die Investitionsentscheidungen
in der Beratungstätigkeit auf Produktebene aktuell als nicht relevant. Sie leitet dies aus den validierten Daten ab,
die ihr derzeit zur Verfügung stehen.
III. Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf
Nachhaltigkeitsfaktoren
Nachhaltigkeitsfaktoren umschreiben Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte
und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Das Investment in ein Finanzprodukt kann je nach
zugrundeliegendem Basiswert (beispielsweise der Beteiligung an oder der Investition in ein Unternehmen über
Aktien oder Anleihen) zu negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen führen, etwa wenn dieses Unternehmen
Umweltstandards oder Menschenrechte auf schwerwiegende Weise verletzt.
Die BCA VVS GmbH berücksichtigt nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
bei Wertpapierdienstleistungs- und Versicherungsvermittlungsgeschäft aktuell nicht. Diese Entscheidung beruht darauf,
dass der BCA VVS GmbH aktuell nicht die nötigen validierten Daten zur Verfügung stehen. Die BCA VVS GmbH beobachtet
kontinuierlich, ob sich die Datenlage verbessert und überprüft die Entscheidung zur Nichtberücksichtigung nachteiliger
Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in regelmäßigen Abständen.
Gleichwohl werden im Rahmen der Geeignetheitsprüfung die Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden erfasst
und berücksichtigt.
IV. Berücksichtigung in der Vergütungspolitik
Wir stellen im Rahmen unserer Vergütungspolitik sicher, dass weder unsere vertraglich gebundenen Vermittler
noch unsere sonstigen Mitarbeiter in einer Weise vergütet oder bewertet werden, die mit unserer Pflicht, im
bestmöglichen Interesse von Kunden zu handeln, kollidiert. Es werden durch unsere Vergütungspolitik keine
Anreize gesetzt, Investments zu vermitteln oder zu halten, die nicht der Anlagestrategie des Kunden entsprechen.
Unsere Vergütungsstruktur begünstigt keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf die Vermittlung von
Investmentprodukten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken. Wir orientieren uns damit nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken,
die mit den empfohlenen Anlagen einhergehen, um Fehlanreizen vorzubeugen.